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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen und Seminare

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§ 1 Seminarauswahl

Die Auswahl der Seminare liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers, bzw. Auftraggebers. Bei der Auswahl der richtigen Themen beraten wir Sie gern und senden Ihnen weitere Angaben auf Anfrage zu.

§ 2 Vertragsschluss, Geltungsbereich und elektronische Datenverarbeitung

1. Sollten Sie sich für eine oder mehrere unserer Schulungen und Seminare interessieren, so bitten wir Sie, uns dies zunächst unverbindlich postalisch, per Fax an 0531 2144-188, per Telefon unter 0531 2144-180, per Email an seminare(at)belnet.de oder über unser Kontaktformular im Internet mitzuteilen. Wir werden Ihnen sodann kurzfristig das Buchungsformular einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zukommen lassen. Mit Ihrer hiernach über unser Buchungsformular erfolgenden Buchung erkennen Sie zugleich die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Die mit Ihrer Anmeldung übermittelten Daten werden für Zwecke der Teilnehmerverwaltung elektronisch verarbeitet.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Die Rechnungsstellung erfolgt rechtzeitig vor Beginn der Schulung/des Seminars. Im Hinblick darauf, dass wir bereits vor Seminarbeginn disponieren müssen und bereits dann entsprechende Kosten zu tragen haben, bitten wir um Ihr Verständnis, dass Sie bezüglich der ersten Hälfte des Kurspreises vorleistungspflichtig sind und der entsprechende Teilbetrag vor Beginn der Schulung/des Seminars zu bezahlen ist. Die zweite Hälfte des Kurspreises ist binnen einer Woche nach Beendigung des Seminars zu bezahlen.

2. Wir weisen darauf hin, dass etwaige Anfahrts-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten vom Teilnehmer bzw. Auftraggeber selbst zu tragen sind.

§ 4 Leistungsgegenstand

1. In den Seminargebühren sind folgende Leistungen des Veranstalters enthalten: Vorbereitung und Durchführung der Seminare in modern ausgestatteten Schulungsräumen; Bereitstellung von speziell für das Training konfigurierter Hard- und Software; Unterrichtung der ausgewiesenen bzw. abgesprochenen Inhalte durch entsprechend qualifizierte Trainer; Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Pausenerfrischungen; Übergabe von auf die Teilnehmer ausgestellten Zertifikaten.

2. Um unseren hohen Qualitätsansprüchen an Fortbildung gerecht zu werden und bei den Teilnehmern einen möglichst optimalen Lernerfolg zu erzielen, können unsere Trainer in Einzelfällen die Schulungsinhalte individuell an die Kenntnisse der Teilnehmer anpassen.

§ 5 Kündigung, Schadenspauschale, Schadensersatz und Ersatzteilnehmer

1. Bitte beachten Sie, dass ein ordentliches Kündigungsrecht nicht besteht und nur außerordentlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.

2. Sollten Sie die Teilnahme gleichwohl absagen oder nicht erscheinen, so sind wir berechtigt, von Ihnen, sollte die Absage spätestens sieben Tage vor Beginn der Schulung/des Seminars erfolgen, 50 % des Kurspreises als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sollte die Absage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so beträgt der pauschalierte Schadensersatzbetrag 90 % des Kurspreises.

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Schadenspauschale. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung des geringeren Schadens (oder wenn kein Schaden entstanden ist, zu keiner Zahlung) verpflichtet.

Genauso bleibt auch uns unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden, als vorstehende Schadenspauschale, entstanden ist. In diesem Fall sind Sie zur Bezahlung des höheren Schadens verpflichtet.

3. Selbstverständlich können Sie alternativ, ohne dass Ihnen hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, auch einen Ersatzteilnehmer benennen.

4. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt unberührt.

§ 6 Höhere Gewalt, Schadensersatzanspruch und Mindestteilnehmerzahl

1. Können wir die Schulung/das Seminar wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von uns nicht verschuldeten Verhinderung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich hierüber zu informieren.

2. Wir weisen darauf hin, dass, sollte die Ihnen vor Buchung mitgeteilte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wir uns die Absage der Schulung/des Seminars vorbehalten. Auch dann werden wir Sie unverzüglich hierüber informieren.

3. In vorstehenden Fällen ist ein kostenfreier Rücktritt des Teilnehmers bzw. Auftraggebers selbstverständlich möglich. Hierneben würden wir Ihnen einen Ersatztermin oder eine andere Lösung vorschlagen.

4. Schadensersatzansprüche Ihrerseits sind in vorstehenden Fällen ausgeschlossen, es sei denn, wir haben Sie nicht unverzüglich informiert.

§ 7 Sonderangebote

Rabatte im Rahmen von Aktionen oder Sonderangeboten sind nicht auf individuell vereinbarte Mengenrabatte anwendbar, in jedem Fall gelten aber die für den Teilnehmer günstigsten Bedingungen.

§ 8 Nutzungsrechte an Trainingsunterlagen bzw. Software

Wir räumen Ihnen an den Schulungs-/Seminarunterlagen sowie nach Durchführung überlassener Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Bitte beachten Sie, dass vorbehaltlich einer anderweitigen individuellen Vereinbarung sämtliche Rechte an diesen Unterlagen/dieser Software bei uns verbleiben und Sie dementsprechend insbesondere keine Vervielfältigungen fertigen dürfen. Die mit der Rechteeinräumung einhergehenden gesetzlichen Mindestrechte bleiben jedoch selbstverständlich unberührt, sodass Sie bezüglich überlassener Software insbesondere das Recht haben, diese auf einem flüchtigen Medium (z.B. Festplatte) zu installieren, zu Sicherungszwecken auf ein anderes Speichermedium (z.B. ein Streamerband) zu kopieren, in den Arbeitsspeicher, in einen Zwischenspeicher, in einen Cachespeicher und in den Speicher der Grafikkarte zu laden. Sie haben jedoch vorbehaltlich der Regelung in § 69d UrhG bezüglich Softwarekomponenten nicht das Recht, diese zu vervielfältigen, zu bearbeiten, in unveränderter oder veränderter Form zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, Unterlizenzen zu vergeben sowie im Rahmen dieses Vertrages eingeräumte Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

§ 9 Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung

1. Unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern sie nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betrifft oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.

2. Gleiches gilt für die Haftung unserer Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Sicherheit

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Zum Schutz unserer Systeme dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach Genehmigung durch den Trainer auf unseren Rechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

§ 11 Nebenabreden, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen erfolgen schriftlich.

2. Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen.

3. Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Braunschweig. Das Recht, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen, bleibt hiervon unberührt.