I-1050: Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten

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Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU. Damit einhergehend entstehen für Unternehmen neue Anforderungen und Dokumentationspflichten.

Mit der DS-GVO trat auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, nach dem ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Daneben besteht gemäß der DS-GVO und unabhängig von der Mitarbeiterzahl die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, wenn das Unternehmen besonders sensible Daten, wie z. B. Gesundheitsdaten verarbeitet. Darüber hinaus ist ein Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl u. a. dann bestellungspflichtig, wenn es personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung nutzt.

Der Datenschutzbeauftragte kann sowohl intern, als auch extern bestellt werden.

An die Fachkunde des zu bestellenden Datenschutzbeauftragten sind strenge Anforderungen gestellt. Er muss neben umfangreichen technischen auch fundierte juristische Kenntnisse vorweisen können. Diese Anforderungen werden durch das vorliegende Seminar abgedeckt, wobei ein Schwerpunkt auch in der praktischen Umsetzung der Vorgaben im Unternehmen liegt.

Schulungsinhalt

1. Seminartag

  • Einführung und Grundlagen des Datenschutzes
  • Aufbau und Begriffsbestimmungen nach der DS-GVO und BDSG
  • Allgemeine Bestimmungen (Gegenstand und Ziele, Anwendungsbereiche)
  • Der Datenschutzbeauftragte (Benennung, Stellung, Aufgaben und Haftung)


2. Seminartag

  • Zulässigkeit der Datenverarbeitung (Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nach Art. 6 DS-GVO)
  • Einwilligung und Videoüberwachung
  • Informationspflicht und Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DS-GVO)
  • Auftragsverarbeitung und Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten
  • Datensicherheit und Datenschutz durch Technikgestaltung nach Art. 25 und 32 DS-GVO
  • Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO
  • Internationale Übermittlung und Zertifizierung


3. Seminartag

  • Haftung und Sanktionen
  • Datenpannen und der Umgang mit den Aufsichtsbehörden
  • Datenschutz-Management / Datenschutzorganisation 
  • Wiederholung und Vorbereitung auf die DEKRA-Prüfung
  • Prüfung

Die Kosten der Prüfung durch die DEKRA betragen zusätzlich 200 € netto.

Voraussetzungen

keine besonderen Voraussetzungen

Zielgruppe

  • Zukünftige und bereits bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Mitarbeiter, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen

Kursdauer

3 Tag(e)

Veranstaltungsort

Braunschweig

Kommende Termine

07.08.2023, 09:00 Uhr - 09.08.2023, 16:30 Uhr
Preis: 1490,00 EUR zzgl. 19% Mwst. (1773,10 EUR Brutto)
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